Daraus, dass am 5. September 2025 über die B._____ GmbH der Konkurs eröffnet wurde (Eingabe der Beschwerdeführerin vom 14. November 2025), vermag die Beschwerdeführerin nichts zu ihren Gunsten abzuleiten, da vorliegend einzig die bis zum Einspracheentscheid vom 3. Februar 2025 vorliegenden Verhältnisse zu überprüfen sind.