3) der Verkauf der finanziellen Beteiligung mit Wegfall der arbeitgeberähnlichen Stellung oder im Rahmen der ergangenen Kündigung der Anstellung der gleichzeitige Verlust der arbeitgeberähnlichen Stellung feststellbar (vgl. E. 2.3. hiervor). Dass die B._____ GmbH überschuldet ist, ändert entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführerin (Beschwerde, Ziff. 2; Eingabe vom 7. April 2025) nichts an der Tatsache, -6-