Anlässlich der Generalversammlung der B._____ GmbH vom 29. November 2024 wurde entschieden, dass die Beschwerdeführerin "mit sofortigem Effekt" als Geschäftsführerin abtrete (VB 83). Die entsprechende Anpassung im Handelsregister erfolgte am 7. Januar 2025 und wurde am 10. Januar 2025 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert (VB 70). Auch nach ihrer Austragung als Geschäftsführerin verblieb die Beschwerdeführerin jedoch Gesellschafterin des Unternehmens. Ihre Funktionen in der C._____ GmbH (in Liq.