2.3. Am 7. und 28. April 2025 nahm die Beschwerdeführerin erneut Stellung und beantragte die Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zur Neubeurteilung und die Anerkennung ihres Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Dezember 2024. Zudem ersuchte sie um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung. 2.4. Mit Eingabe vom 14. November 2025 nahm die Beschwerdeführerin erneut Stellung und reichte Beilagen zur am 5. September 2025 erfolgten Konkurseröffnung über die B._____ GmbH ein. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: