Dr. med. D._____ allerdings im Zusammenspiel der psychischen Beeinträchtigungen, das eine Teilnahme an den wöchentlichen Musikproben ausnahmsweise zulasse, es dem Beschwerdeführer jedoch erschwere, das vorhandene Behandlungspotenzial auszuschöpfen (BB 3 S. 1 f.). Diese Divergenz ist fachärztlich aufzulösen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Konsistenz lediglich eine Kategorie innerhalb des strukturierten Beweisverfahrens ist, welches als umfassende Gesamtbeurteilung vorzunehmen ist (BGE 141 V 281 E. 4.1.3 S. 297 f.; Urteil des Bundesgerichts 9C_401/2018 vom 6. November 2018 E. 4.3).