noch unausgeschöpftes Behandlungspotenzial (vgl. E. 2.1 hiervor). Hierzu wurde im Bericht der Klinik F._____ vom 29. Januar 2024 festgehalten, der Beschwerdeführer sei ausschliesslich fremdmotiviert und mit dem Ziel der Erholung in die Klinik gekommen (VB 31). Auch Dr. med. D._____ erklärte mit Bericht vom 27. Februar 2025, eine Intensivierung der Behandlung durch einen stationären, abstinenzorientierten Aufenthalt sei zu empfehlen, wobei in der ambulanten Behandlung weiterhin versucht werde, die Voraussetzungen dafür zu erarbeiten. Die von RAD-Arzt Dr. med. B._____ festgehaltene Inkonsistenz verortete -8-