3.3.2.2. In seinem Bericht mass RAD-Arzt Dr. med. B._____ den von ihm festgestellten psychischen Gesundheitsschäden allein aufgrund fehlender Konsistenz keine Relevanz für die Arbeitsfähigkeit bei. Aus seiner Sicht lässt sich das Aktivitätsniveau des Beschwerdeführers, der freiberuflich als Musiker und Musiklehrer tätig ist, nicht mit einem Leidensdruck vereinbaren. In Bezug auf die mittelgradige Depression des Beschwerdeführers sah RAD-Arzt Dr. med. B._____ noch unausgeschöpftes Behandlungspotenzial (vgl. E. 2.1 hiervor).