Der Beschwerdeführer sei aufgrund der Kombination aus chronischen Schmerzen, depressiv-pessimistischer Stimmung und tiefgreifenden sozialen Vermeidungsmustern so stark beeinträchtigt, dass eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne deutliche Besserung der Symptomatik unrealistisch sei. Die Nichtinanspruchnahme einer intensiveren Behandlung (stationärer Aufenthalt in einer Fachklinik) sei nicht Ausdruck von fehlendem Leidensdruck, sondern vielmehr Ausdruck eines bisher ungenügenden Behandlungserfolges der ambulanten Behandlung und der Persistenz einer hohen Krankheitslast mit depressivamotivationalem Syndrom, sozialer Vermeidung und schädlichem Alkoholkonsum (BB 3 S. 1 f.).