Die Teilnahme an der wöchentlichen Musikprobe sei die einzige Ausnahme, in der der Beschwerdeführer sein soziales Vermeidungsverhalten überwinden könne, zumal er sich relativ sicher sein könne, dass er in diesem Umfeld gemocht werde. Allerdings sei auch diese Aktivität nicht frei von der Angst vor Ablehnung und Kritik. Der Beschwerdeführer sei aufgrund der Kombination aus chronischen Schmerzen, depressiv-pessimistischer Stimmung und tiefgreifenden sozialen Vermeidungsmustern so stark beeinträchtigt, dass eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne deutliche Besserung der Symptomatik unrealistisch sei.