Es gebe auch keine Inkonsistenzen bezüglich des Aktivitätsniveaus des Beschwerdeführers. Er zeige ein ängstlich-vermeidendes Persönlichkeitsverhalten mit starkem sozialem Rückzug, ängstlicher Vermeidung beruflicher und sozialer Aktivitäten sowie ständiger Anspannung. Einzige Ausnahme sei die wöchentliche Teilnahme als Schlagzeuger in einem Orchester, was aber damit zu erklären sei, dass er sich in diesem Umfeld relativ sicher sein könne, einigermassen akzeptiert zu werden. Seine behandelnden Ärzte würden ihn für nicht arbeitsfähig im ersten Arbeitsmarkt halten.