Ferner würden mehrfach akzentuierte Persönlichkeitszüge beschrieben oder der Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung geäussert. In der Zusammenschau der Aktenlage und des gegenwärtigen Behandlungsverlaufs dürfte anzunehmen sein, dass nach einer psychiatrischen Behandlungsdauer von acht Monaten mit (rechnerisch) etwa zehn Terminen die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung dem Status des Verdachts entwachsen sein dürfte, so dass aus versicherungsmedizinischer Sicht eine für die Arbeitsfähigkeit relevante "Persönlichkeitsdiagnose" nicht erkannt werden könne (VB 33 S. 5).