Sowohl bezüglich der depressiven Episode wie auch der Schmerzstörung sei von einer unzureichenden Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden therapeutischen Massnahmen durch den Beschwerdeführer auszugehen. Ferner würden mehrfach akzentuierte Persönlichkeitszüge beschrieben oder der Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung geäussert.