Therapeutisch würden eine Intensivierung der Physiotherapie und ein Wechsel von passiven zu aktiven Massnahmen (in der Physiotherapie) empfohlen. Aus versicherungsmedizinischer Sicht könnten eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradiger Ausprägung (ICD-10 F 33.1), eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F 45.40) sowie eine psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, schädlicher Gebrauch (ICD-10 F10.1), als Gesundheitsschäden festgestellt werden (VB 33 S. 5).