2. 2.1. In der angefochtenen Verfügung vom 3. Februar 2025 (VB 40) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktenbeurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 24. September 2024 (VB 33). Darin hielt dieser fest, aus somatischer Sicht sei die Diagnose eines chronifizierten lumbovertebralen bis lumbospondylogenen Syndroms links gestellt worden, wobei keine eindeutige strukturelle Erklärung für die Beschwerden gefunden worden sei. Therapeutisch würden eine Intensivierung der Physiotherapie und ein Wechsel von passiven zu aktiven Massnahmen (in der Physiotherapie) empfohlen.