1.1.3. Am 4. Oktober 2022 wurde über die B._____ GmbH der Konkurs eröffnet, mangels Aktiven aber per 17. November 2022 eingestellt (vgl. den entsprechenden Eintrag im SHAB; abrufbar unter: https://aaa.ch/; zuletzt besucht am 24. November 2025). 1.2. Wegen ungedeckter Sozialversicherungsbeiträge machte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 12. September 2024 gegen den Beschwerdeführer gestützt auf Art. 52 AHVG eine Schadenersatzforderung in der Höhe von Fr. 36'376.00 geltend. 1.3. Gegen diese Verfügung vom 12. September 2024 erhob der Beschwerdeführer am 10. Oktober 2024 Einsprache, auf welche die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 30. Januar 2025 nicht eintrat.