_ vom 17. August 2023 vor, in welchem dieser ein chronisches cerviko-/thorakovertebrales, ein chronisches lumbosakrales und ein generalisiertes myofasciales Schmerzsyndrom diagnostizierte (VB 21/1). Es sollten nach Möglichkeit "[e]ine Reintegration in den Arbeitsprozess und eine verbesserte Integration" angestrebt werden. Eine länger attestierte Arbeitsunfähigkeit sei aufgrund der Diagnosen schwierig zu vertreten; eine leichte Tätigkeit ohne Heben und Tragen von schweren Lasten sollte theoretisch möglich sein (VB 21/3).