So seien der Beschwerdeführerin auch keine Schichtarbeiten mehr zumutbar. Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Rheumatologie, komme im Bericht vom 17. August 2023 sodann zum Schluss, dass ihr nur noch leichte Tätigkeiten zumutbar seien, wozu ihre angestammte Tätigkeit nicht gehöre, weshalb ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert vorliege (Beschwerde Ziff. 5 ff.). -4-