2.2. Mit der Vernehmlassung reichte die Beschwerdegegnerin u.a. eine Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 7. Februar 2025 ein. Darin führte dieser aus, gestützt auf die Unterlagen sei davon auszugehen, dass die (von psychiatrischer Seite) attestierte Arbeitsunfähigkeit infolge von psychosozial belastenden Umständen (Umstände am Arbeitsplatz und anschliessende Kündigung durch den Arbeitgeber) erfolgt sei. Die sich zeigenden Beschwerden seien eindeutig eine Reaktion auf die psychosozial belastenden und damit "iv-fremde" Umstände.