2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. November 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 10. Januar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26.11.2024 sei aufzuheben und das Verfahren sei zur Durchführung der erforderlichen Abklärungen und zum neuen Entscheid an die Vorinstand [sic] zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 11. Februar 2025 die Abweisung der Beschwerde.