1. Die 1977 geborene, zuletzt als Produktionsmitarbeiterin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 1. Februar 2024 unter Hinweis auf eine Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion und gesundheitliche Probleme am ganzen Körper bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische und erwerbliche Abklärungen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Leistungen mit Verfügung vom 26. November 2024.