festgestellten Suszeptibilitätsartefakte links zentral (vgl. VB 89; 93 S. 2) nach rund fünf Monaten im MRI vom 21. März 2023 nicht mehr sichtbar sein sollten. Insofern basiert die Schlussfolgerung von Dr. med. B._____, wonach im MRI vom 21. März 2023 keine traumatisch bedingten Verletzungsfolgen mehr sichtbar gewesen seien, auf einer unvollständigen Aktenlage, was jedoch eine Voraussetzung für eine beweistaugliche ärztliche Beurteilung darstellt (vgl. E. 3. hiervor).