4.3. Abweichend von den Einschätzungen von Dr. med. C._____ und PD Dr. med. D._____ ging Dr. med. B._____ hingegen von einem leichten bis maximal moderaten, gedeckten Schädel-Hirn-Trauma mit allenfalls milden traumatischen Hirnverletzungszeichen aus (vgl. VB 327 S. 4), ohne sich mit deren Beurteilungen auseinanderzusetzen. Diese diagnostische Einschätzung begründete er im Wesentlichen damit, dass im MRI vom 21. März 2023 keine traumatisch bedingten Verletzungsfolgen mehr sichtbar gewesen seien. Dabei verwies er auf den Austrittsbericht der Rehaklinik E.___