Diesen Widerspruch löse Dr. med. B._____ in seiner Beurteilung nicht auf, sondern halte lediglich fest, dass allenfalls von einem minimalen MTBI auszugehen sei. Zudem sei der versicherungsinterne Bericht ohne Kenntnis der Bilder und des vollständigen MRI-Berichts vom 21. März 2023 erfolgt (Beschwerde S. 10 ff.). Zudem macht er geltend, es sei nicht zulässig, dass Dr. med. B._____ im Rahmen einer Aktenbeurteilung und ohne dass in den diesem vorliegenden Akten entsprechende Feststellungen gemacht worden seien, auf eine ausgeweitete Opferhaltung und ein bewusstes -5-