Es sei also nur eine sehr milde Form einer MTBI. In der Gesamtbetrachtung könne also diagnostisch nur von einem leichten bis maximal moderaten, gedeckten Schädel-Hirn-Trauma mit allenfalls sehr geringgradiger MTBI ausgegangen werden, was üblicherweise versicherungsmedizinisch gesundheitliche Einschränkungen in abnehmender (Decrescendo) Form für längstens ca. ein Jahr auf organischer Grundlage erklärbar machen würde (VB 327 S. 4). Es könne längstens ein Jahr, also formal [bis] Ende August 2023, eine unfallkausale Beeinträchtigung begründet werden.