Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer war bei der Firma F._____ angestellt und deswegen bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 27. August 2022 wurde der Beschwerdeführer auf seinem Rennrad von einer den Vortritt missachtenden Autolenkerin angefahren, woraufhin er stürzte und sich insbesondere am Kopf verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte daraufhin ihre Leistungspflicht für diesen Unfall und richtete dem Beschwerdeführer vorübergehende Leistungen (Taggeld und Heilkosten) aus.