Kausalzusammenhang zwischen geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einem Unfall besteht, ist indes eine medizinische Frage, deren Beantwortung Aufgabe der Mediziner ist (vgl. das Urteil des Bundesgerichts 8C_672/2020 vom 15. April 2021 E. 4.3). Ärztliche Berichte, gemäss welchen der fragliche Unfall unfallkausal für die lumbalen Rückenschmerzen wäre, wurden vom Beschwerdeführer indes nicht eingereicht.