5.2.2. Den weiteren Akten können keine medizinischen Berichte entnommen werden, aus welchen geschlossen werden kann, dass die Beschwerden des Beschwerdeführers mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (E. 3.1.2.) auf den Unfall vom 13. August 2024 zurückzuführen seien. So wird in den medizinischen Berichten ausgeführt, es seien keine morphologischen Auffälligkeiten gefunden worden, welche die Beschwerden erklären könnten, beziehungsweise es habe sich kein radiologisches Korrelat für die beschriebenen Beschwerden des Beschwerdeführers gezeigt. Zudem wurden auch verschiedentlich degenerative Veränderungen festgestellt.