4. 4.1. 4.1.1. Bezüglich des Ereignisses vom 13. August 2024 ist den Akten im Wesentlichen zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer beim Abladen der Ware vom Fahrzeug das Gleichgewicht verloren habe, ausgerutscht und vom Fahrzeug auf die linke Körperseite gefallen sei. Beim Tragen der Ware in den Keller sei er sodann auf der Treppe erneut ausgerutscht und die Treppe heruntergefallen. Er habe in diesem Moment starke Rückenschmerzen verspürt, aber auf einen Arztbesuch noch am gleichen Tag verzichtet (Unfallmeldung UVG vom 17. September 2024 in VB 3 S. 1 f.).