__ GmbH angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert gewesen, als er gemäss Unfallmeldung UVG vom 17. September 2022 am 13. August 2024 zweimal ausgerutscht, dabei auf die linke Körperseite gestürzt beziehungsweise die Treppe hinuntergefallen sei und sich dabei am Rücken verletzt habe. Nach sachverhaltlichen Abklärungen und Rücksprachen mit ihrem versicherungsinternen Arzt verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 12. November 2024 ihre Leistungspflicht für die Rückenbeschwerden.