Bei der Re-Evaluation dieses Zeitfensters mache es Sinn, auf die Einschätzung des SMAB-Gutachtens abzustützen, welches unmittelbar an die Remissionsphase der Depression angeschlossen habe, so dass ab April 2019 bis September 2021 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % bestätigt werde. Ab Dezember 2021 bestehe, abweichend zum SMAB-Gutachten, eine orthopädisch begründete Arbeitsfähigkeit von 80 %, da aufgrund der doch erheblichen Knieproblematik ein etwas erhöhter Pausenbedarf auch in adaptierten Tätigkeiten zuzugestehen sei (VB 185.8 S. 1 f.).