Dies weiche vom SMAB-Gutachten ab, welches ab April 2019 bis zur Untersuchung vom September 2021 eine im Verlauf als 50%ige Einschränkung einzustufende depressive Störung zuerkannt habe. Bei der Re-Evaluation dieses Zeitfensters mache es Sinn, auf die Einschätzung des SMAB-Gutachtens abzustützen, welches unmittelbar an die Remissionsphase der Depression angeschlossen habe, so dass ab April 2019 bis September 2021 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % bestätigt werde.