Die in einer Verweistätigkeit aufgehobene Arbeitsfähigkeit vom 20. Oktober 2017 bis März 2019 sei auch im SMAB-Gutachten festgehalten worden. Ab April 2019 sei eine aus orthopädischer Sicht zumutbare Arbeitsfähigkeit von 80 % bestätigt worden, unterbrochen durch die postoperativ aufgehobene Arbeitsfähigkeit von September bis November 2020. Dies weiche vom SMAB-Gutachten ab, welches ab April 2019 bis zur Untersuchung vom September 2021 eine im Verlauf als 50%ige Einschränkung einzustufende depressive Störung zuerkannt habe.