B._____ vom 16. Mai 2022 dazu geführt hätten, dass das Aktivitätsniveau der Beschwerdeführerin durch die SMAB-Gutachterinnen unrichtig eingeschätzt worden sei (VB 106 S. 34). Dass sich die fehlende Übersetzung wesentlich auf die gutachterliche Beurteilung ausgewirkt hat, kann somit nicht ausgeschlossen werden (Urteil des Bundesgerichts 8C_578/2014 vom 17. Oktober 2014 E. 4.2.6). Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin, nicht zuletzt aufgrund ihres grossen Ermessensspielraums hinsichtlich Notwendigkeit, Umfang und Zweckmässigkeit von medizinischen Erhebungen, eine polydisziplinäre Begutachtung der Beschwerdeführerin veranlasst hat.