Diesen ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin eine multimodale Intensivrehabilitation in Anspruch genommen habe und ihr weder die bisherige noch eine andere Tätigkeit zumutbar sei. Angesichts progredienter Beschwerden bei posttraumatischer Gonarthrose sei bei persistierenden Beschwerden und zunehmendem Leidensdruck trotz psychosomatischen und psychotherapeutischen Massnahmen zunächst eine operative Versorgung als notwendig erachtet, jedoch wieder verworfen worden, da von einer Knieprothese keine Erhöhung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten sei (vgl. Berichte Dr. med. B._____ vom 22. November 2022 [VB 143 S. 4 f.] und 17. Juli 2023 [VB 146 S. 2 ff.]; Bericht Dr. med.