3.2. 3.2.1. Nach der mit Urteil VBE.2022.452 vom 24. April 2023 erfolgten Rückweisung der Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts und Neuverfügung (VB 133) holte die Beschwerdegegnerin aktuelle medizinische Berichte ein und teilte der Beschwerdeführerin am 23. August 2023 mit, dass eine polydisziplinäre Begutachtung zur Klärung der Leistungsansprüche notwendig sei (VB 149). Am 18. Oktober 2023 wurde die Beschwerdeführerin informiert, dass die polydisziplinäre Begutachtung durch die GA eins erfolgen werde (VB 159).