Für den Zeitraum von März bis September 2021 liege keine Dokumentation vor und könne daher keine genaue Beurteilung erfolgen. Es sei aus gutachterlicher Sicht sehr wahrscheinlich, dass die Arbeitsfähigkeit ab März 2021 bis zum Begutachtungszeitpunkt stufenweise angestiegen sei. Spätestens zum Begutachtungszeitpunkt (im September 2021; VB 94.4 S. 1) habe jedoch eine Arbeitsfähigkeit von 100 % bestanden (VB 94.1 S. 9 ff.). In ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 26. Juli 2022 hielten die SMAB-Gutachterinnen an ihrer Einschätzung fest (vgl. VB 116).