Es werde geschätzt, dass die Arbeitsfähigkeit ab Beginn der ambulanten psychiatrischen Behandlung im März 2020 wieder um 50 % eingeschränkt gewesen sei. Nach der Arthroskopie des rechten Kniegelenkes vom 18. September 2020 sei eine vorübergehende 100%ige Arbeitsunfähigkeit bis 30. November 2020 nachvollziehbar. Am 31. November 2020 [recte: 1. Dezember 2020] werde vom erneuten Erreichen einer 50%igen Arbeitsfähigkeit ausgegangen. Für den Zeitraum von März bis September 2021 liege keine Dokumentation vor und könne daher keine genaue Beurteilung erfolgen.