-3- 1.4. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin bei der GA eins AG (GA eins) begutachten (Gutachten vom 19. Februar 2024). Nach Rücksprache mit dem RAD, der Einholung einer zusätzlichen Stellungnahme der GA eins vom 6. September 2024 und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 24. Januar 2025 wiederum vom 1. Oktober 2018 bis am 30. Juni 2019 eine ganze und vom 1. März 2020 bis am 30. November 2021 eine halbe Rente zu.