1.3. Nach Einholung einer zusätzlichen Stellungnahme der SMAB-Gutachterin- nen vom 26. Juli 2022 und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 8. November 2022 erneut vom 1. Oktober 2018 bis am 30. Juni 2019 eine ganze und vom 1. März 2020 bis am 30. November 2021 eine halbe Rente zu.