1.2. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin bei der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG, St. Gallen (SMAB) begutachten (Gutachten vom 3. Januar 2022). Mit Verfügung vom 20. April 2022 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin vom 1. Oktober 2018 bis am 30. Juni 2019 eine ganze und vom 1. März 2020 bis am 30. November 2021 eine halbe Rente zu. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Beschwerde erhoben hatte, hob die Beschwerdegegnerin die Verfügung vom 20. April 2022 mit Verfügung vom 23. Juni 2022 pendende lite auf und stellte der Beschwerdeführerin in Aussicht, nach weiteren Abklärungen neu über deren Rentenanspruch zu verfügen.