Die Beschwerdegegnerin holte die Akten der Unfallversicherung ein und sprach der Beschwerdeführerin nach weiteren Abklärungen mit Verfügung vom 17. März 2020 eine vom 1. Oktober 2018 bis am 31. März 2019 befristete Dreiviertelsrente zu. In teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Beschwerde hob das Versicherungsgericht diese Verfügung mit Urteil VBE.2020.215 vom 17. November 2020 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.