1. 1.1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. Februar 2018 aufgrund der Folgen eines am 20. Oktober 2017 erlittenen Unfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin holte die Akten der Unfallversicherung ein und sprach der Beschwerdeführerin nach weiteren Abklärungen mit Verfügung vom 17. März 2020 eine vom 1. Oktober 2018 bis am 31. März 2019 befristete Dreiviertelsrente zu.