Hierfür muss ein Gesuch des zukünftigen Arbeitgebers vorliegen, die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden und die Weiterbildung darf durch die Erwerbstätigkeit nicht behindert werden (vgl. dazu MARTINA CARONI, NICOLE SCHEIBER, CHRISTA PREISIG, MONIKA PLOZZA, Migrationsrecht, 5. Aufl., 2022, Ziff. 533 f.).