Für die Bewilligungserteilung müssen zudem ein Gesuch des künftigen Arbeitgebers vorliegen sowie die Einhaltung der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet sein. Nach Art. 40 VZAE kann die zuständige Behörde auch eine Erwerbstätigkeit während der Weiterbildung an einer schweizerischen Hoch- oder Fachhochschule bewilligen, sofern es sich um eine Erwerbstätigkeit im wissenschaftlichen Spezialbereich der betreffenden Ausländerinnen und Ausländer handelt. Hierfür muss