"1. Der Einspracheentscheid vom 23. Januar 2025, zugestellt am 24. Januar 2025, sei aufzugehen, die Vermittlungsfähigkeit des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 1. August 2024, seit auf 100% einer Vollzeitstelle festzulegen und dem Beschwerdeführer seien die ungekürzten Arbeitslosenleistungen zu gewähren. 2. Eventualiter sei die Vermittlungsfähigkeit des Beschwerdeführers für den fraglichen Zeitraum auf 95% einer Vollzeitstelle festzulegen und dem Beschwerdeführer um 5% eines Vollzeitpensums gekürzte Arbeitslosenleistungen zu gewähren.