6.3. 6.3.1. Mit der beantragten Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis nach Durchführung von beruflichen Massnahmen (Beschwerdeantrag Ziff. 3.; Beschwerde S. 2 f.) macht der Beschwerdeführer implizit eine Verletzung des Grundsatzes "Eingliederung vor Rente" durch die Beschwerdegegnerin geltend.