5.3.2. Im Kündigungsschreiben vom 31. März 2023 führte die ehemalige Arbeitgeberin des Beschwerdeführers aus, das Arbeitsverhältnis werde aus "wirtschaftlichen Gründen" auf den nächstmöglichen Termin, den 30. April 2023, gekündigt (VB 118.2). Diese Begründung findet sich auch im Fragebogen für Arbeitgebende, bei der Beschwerdegegnerin am 9. Juni 2023 eingegangen, unter den Angaben zum Beschäftigungsverhältnis in Ziff. 2.1 (VB 118.1 S. 2). Dem Fragebogen für Arbeitgebende ist unter der Beschreibung der individuellen Tätigkeit in Ziff.