Total 2022 – 2023] = Fr. 67'481.00 abzüglich 10 % Pauschalabzug) zugrunde und errechnete einen Invaliditätsgrad von 23 %. 5.2. Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber vor, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sei nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus medizinischen Gründen erfolgt. Die Beschwerdegegnerin habe zusätzliche Abklärungen diesbezüglich unterlassen und damit den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt (Beschwerde S. 3 f.).