Die Akten, auf die er sich stützte, beruhen (auch) auf mehreren persönlichen klinischen sowie bildgebenden Untersuchungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den relevanten medizinischen Sachverhalt. Dr. med. G._____ kam in Kenntnis und Würdigung der medizinischen Vorberichte und der angegebenen Beschwerden zur nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung, dass der Beschwerdeführer in seiner angestammten Tätigkeit vollständig arbeitsunfähig sei. Hingegen bestehe in einer angepassten Tätigkeit mit Ablauf des Wartejahres am 1. Oktober 2023 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit.