4.2.5. In psychischer Hinsicht ist zuletzt dem Kurzgutachten von Dr. med. K._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 24. September 2021 die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, zuletzt mittelgradige Episode (ICD 10 F33.1), weitgehend regredient, zu entnehmen. Eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % würde nur bis Ende September 2021 vorliegen (VB 136 S. 129). In der Folge wurden nach Lage der Akten keine weiteren psychiatrischen Berichte erstellt oder psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten attestiert.